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In nur 2 Minuten geben Sie alle notwendigen Daten aus der HKP-Verordnung und dem Antwortschreiben der Kasse ein.

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Innerhalb eines Werktags informieren wir Sie per E-Mail, ob ein Widerspruch eingelegt werden sollte.

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Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit, wenn wir erfolgreich sind.

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Formular Patientenvollmacht (PDF)

Ich bestätige, die Datenschutzerklärung gelesen zu habe und willige hiermit in die zweckbezogene Nutzung der von mir übermittelten Daten ein.

Das Konzept von hkp-widerspruch.de

hkp-widerspruch.de bietet erstmals eine digitale Prüfung der Ihnen vorliegenden Ablehnung einer Verordnung für eine häusliche Krankenpflege und ermöglicht eine in großen Teilen automatisierte Durchführung des Widerspruchsverfahrens. Unser Dienst bietet durch die Nutzung zeitgemäßer technologischer Möglichkeiten für alle Beteiligten große Vorteile.

Unsere Unterstützung ist heute schneller, komfortabler, besser nachvollziehbar und fehlerfreier als sie es vor der weitreichenden Nutzung vorhandener technologischer Möglichkeiten jemals sein konnte. Selbstverständlich legen wir an den entscheidenden Stellen nach wie vor selbst Hand an, um sicher zu gehen, dass Ihr Widerspruch die bestmöglichen Erfolgsaussichten hat.

Das Team hinter hkp-widerspruch.de

Diese Seite ist ein Angebot der Rechtsanwältin Mihriban-Katharina Konte. Mit meiner langjährigen anwaltlichen Erfahrung überprüfe ich für Sie kostenlos Ihnen vorliegende Ablehnungen der Verordnungen häuslicher Krankenpflege. Bestehen Erfolgsaussichten, legen wir für Sie Widerspruch bei den Krankenkassen ein. Unser Team besteht aufgrund des hohen Automatisierungs- und Standardisierungsgrades nicht nur aus unseren Anwälten sondern auch aus Systementwicklern, Administratoren und Projektmanagern.

Mit unserer Hilfe gehen Sie sicher, dass die vom Arzt geplante Therapie auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Mandanten stehen für unser ganzes Team im Mittelpunkt.

Rechtsanwältin Mihriban-Katharina Konte

Rechtsanwältin Konte hat einen Schwerpunkt im Sozialrecht und setzt sich mit ihrem Team für Ihre Ansprüche ein.

Wir wissen aus Erfahrung, dass die meisten Ablehnungen rechtswidrig sind. Um nur einige Beispiele zu nennen: Ablehnungen wegen angeblich vorhandener Pflegepersonen, Befristungen, Anforderungen weiterer Unterlagen oder Protokolle oder der Ausschluss chronischer Erkrankungen können und sollten von Ihnen nicht hingenommen werden. Die vom Arztes oder der Ärztin gewählte Therapie kann aufgrund rechtswidriger Ablehnungen der Krankenkassen nicht umgesetzt werden. Um Ihre gesetzlichen Ansprüche durchzusetzen und somit den Heilerfolg zu gewährleisten, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir setzen uns für Ihr Wohlergehen ein!

Unser Anwaltsteam wird geführt durch Rechtsanwältin Mihriban-Katharina Konte.

Nehmen Sie sich zwei Minuten Zeit und lassen Sie die Ablehnung der Ihnen verordneten häuslichen Krankenpflege von uns überprüfen

Daten eingeben

Ihre Vorteile durch hkp-widerspruch.de

  • Innerhalb eines Wochentags Rückmeldung, ob ein Widerspruch Erfolgsaussichten hat

  • Kompetente Unterstützung durch Rechtsanwältin Konte

  • Finanzielle Planungssicherheit für die Pflegedienste

  • Keine zeitintensive Kommunikation mit Krankenkassen für Pflegedienste und Patienten

Häusliche Krankenpflege ist ihr gutes Recht

Als gesetzlich Krankenversicherte(r) haben Sie einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn die Behandlung eines der folgenden Ziele hat: - eine Erkrankung erkennen - eine Erkrankung heilen - die Verschlimmerung einer Erkrankung verhindern - Schmerzen lindern Dieser Anspruch ist in § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V geregelt, der Leistungen bei Krankheit regelt.

Allein der behandelnde Arzt entscheidet darüber, welche Behandlungsoptionen es gibt und an welchen Stellen Hilfebedarf besteht. Häusliche Krankenpflege wird vom Arzt nur dann verordnet, wenn sie erforderlich ist, um das Behandlungsziel zu erreichen. Verordnet also der Arzt häusliche Krankenpflege durch einen Pflegedienst oder eine Sozialstation, so tut er/sie dies, weil davon auszugehen ist, dass das Therapieziel nur mit diesen verordneten Verrichtungen zu erreichen ist.

Die ärztliche Therapiefreiheit ist nicht angreifbar. Mit anderen Worten: Die Verordnung ist nicht angreifbar. Weder die Sachbearbeiter einer Krankenkasse, noch die Gutachter des Medizinischen Dienstes sind berechtigt in diese Therapiefreiheit einzugreifen. Tun sie dies trotzdem, so haben Sie das Recht diesem Eingriff zu widersprechen. Da es sich um ein Patientenrecht handelt, das in einem solchen Fall eingeschränkt wird, kann auch nur der Patient selbst widersprechen. Weder der Arzt noch der zuständige Pflegedienst kann diese Aufgabe übernehmen.

Das notwendige gesetzlich geregelte Widerspruchsverfahren ist formal und aufwändig. Es ist jedoch die einzige Möglichkeit, die eigenen Rechte durchzusetzen und sicherzustellen, dass der Therapieplan des Arztes umgesetzt werden kann und so die Behandlung wie verordnet gewährleistet werden kann. Seien sie unbesorgt. Durch den Widerspruch können Ihnen keine Nachteile entstehen. Sie verteidigen nur Ihre Patientenrechte.

Mit unserem Service verkürzen und beschleunigen wir das Widerspruchsverfahren und machen den Widerspruch damit für Sie so einfach und kostengünstig wie möglich.

Allgemeine Fragen

Im ersten Schritt werden grundlegende Informationen zur Verordnung und zum Antwortschreiben der Kasse abgefragt und geprüft. Sie erhalten möglichst an den Wochentagen innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung, ob ein Widerspruch erfolgversprechend ist. Ist dies der Fall schicken Sie uns nur noch die Vollmacht des/der Versicherten und wir legen den Widerspruch ein.

Für die erste Prüfung benötigen Sie die HKP-Verordnung und das Antwortschreiben der Krankenkasse. Innerhalb eines Wochentags erfahren Sie, ob ein Widerspruch erfolgversprechend ist. Dann schicken Sie uns die Vollmacht des/der Versicherten und wir legen für Sie den Widerspruch ein.

In der Regel ist ein Widerspruch innerhalb eines Kalendermonats nach Ausstellung des Antwortschreibens durch die Krankenkasse möglich. Die Frist ist im Schreiben der Kasse vermerkt.

Melden Sie sich gerne jederzeit bei uns via E-Mail an info@hkp-widerspruch.de.

Die Ablehnung der Krankenkasse von Leistungen häuslicher Krankenpflege muss schriftlich vorliegen, damit wir Widerspruch einlegen können. Eine telefonische Ablehnung durch einen Sachbearbeiter der Krankenkasse reicht nicht aus.

Fragen zu Kosten

Die Vorabprüfung der Unterlagen ist kostenfrei. Im Erfolgsfall des Widerspruchs trägt die Krankenkasse die Kosten, die gesetzlich geregelt sind. Für den Fall, dass der erste Widerspruch nicht erfolgreich ist, kommt möglicherweise eine Klage in Frage. Diese wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Versicherten und nach vorheriger Abstimmung zum Kostenrisiko auf den Weg gebracht. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass im Falle einer Klage, der Versicherte das eigene Kostenrisiko trägt.

Für den Fall, dass der erste Widerspruch nicht erfolgreich ist, informieren wir Sie. Der Rechtsanwalt gibt eine Empfehlung, ob es sich lohnt, den Widerspruch weiterzuverfolgen. Bevor es zu einer Klage vor Gericht kommt, wird der Versicherte über mögliche Kosten informiert. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten wird der Widerspruch dann weiterverfolgt. Falls es zu einer Klage vor Gericht kommt, trägt der Kläger – also der Versicherte – das eigene Kostenrisiko. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Fragen zum Ablauf

Sie erhalten direkt nach Absendung Ihrer Angaben eine Bestätigungsmail und innerhalb eines Wochentags eine Rückmeldung per E-Mail, ob sich ein Widerspruch lohnt. Sobald der Widerspruch bei der Krankenkasse eingelegt ist, kann es bis zu fünf Wochen dauern bis es eine Rückmeldung gibt.

Sie benötigen auf hkp-widerspruch.de keinen Nutzerzugang. Ein einfaches Ausfüllen des Formulares reicht aus.

Sie schicken uns dann nur noch die Vollmacht des/der Versicherten. Dann sind die Unterlagen vorerst komplett, so dass der Widerspruch eingelegt wird.

Mit Unterzeichnung der Vollmacht erklärt sich der/die Versicherte damit einverstanden, dass der Widerspruch eingelegt wird und ein Rechtsanwalt Einsicht in die betreffenden Unterlagen von der Krankenkasse erhält. Die Vollmacht gilt ausschließlich für den einzelnen Widerspruch. Der/die Versicherte geht damit keine weiteren Verpflichtungen ein.

Die Unterschrift kann auch der gesetzliche Betreuer übernehmen. In dem Fall hängen Sie einfach die Vollmachterklärung des gesetzlichen Betreuers an die Vollmacht des Versicherten an.

Die Original-Vollmacht verbleibt bei dem/der Versicherten. Zum Einlegen des Widerspruchs reicht die Kopie, die Sie uns per Mail schicken.

Wenn die Unterlagen komplett vorliegen (HKP-Verordnung, Antwortschreiben der Krankenkasse, Vollmacht des/der Versicherten) wird der Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist durch den Rechtsanwalt eingeleitet.

Der Rechtsanwalt setzt der Krankenkasse eine Frist zu reagieren. Je nach Krankenkasse kann es zwei bis fünf Wochen bis zur ersten Antwort dauern. Das Widerspruchsverfahren kann bis zu drei Monate dauern.

Sobald der Widerspruch eingelegt ist, erhalten Sie eine Bestätigungsmail dazu. Wenn die Kasse auf den Widerspruch reagiert, bekommen Sie dazu eine Nachricht, so dass Sie immer auf dem Laufenden bleiben.

Bitte melden Sie sich bei uns via Mail (info@hkp-widerspruch.de). Wir klären das Problem dann sofort.

Um einen Widerspruch einzulegen, benötigt der Rechtsanwalt in jedem Fall das Antwortschreiben mit der Ablehnung/Befristung/Teilgenehmigung der Krankenkasse. Sie können bei der Kasse nachhaken, um dort den Bearbeitungsprozess der betreffenden Verordnung zu beschleunigen.

Auch in diesem Fall können Sie den Service von hkp-widerspruch.de nutzen. Beim Upload von Vollmacht, HKP-Verordnung und Antwortschreiben der Kasse laden Sie einfach Ihren bisherigen Schriftwechsel mit der Krankenkasse hoch.

Das kann passieren. In diesem Fall teilen Sie uns bitte an info@hkp-widerspruch.de mit, dass die Leistungen genehmigt sind.

Datenschutz

Wo finde ich die Datenschutzerklärung nach den Vorgaben der DSGVO?

Sie können hier das Dokument im PDF-Format herunterladen.

Sind die Daten sicher?

Ihre Unterlagen werden über eine abgesicherte Verbindung übertragen. Sowohl der Upload von Ihrem Rechner (mittels hochsicherer HTTPS-Verschlüsselung) als auch der Versand zur Prüfung ist verschlüsselt. Alle Serverräume sind nach ISO 27001 zertifiziert. Somit garantieren wir ein hohes und nach strengen Richtlinien zertifiziertes Sicherheitsniveau.

Was passiert mit meinen Daten?

Für die erste Prüfung werden Angaben aus der HKP-Verordnung und dem Antwortschreiben der Krankenkasse benötigt. Die Daten werden ausschließlich zu diesem und keinem anderen Zweck verwendet.

Welche Rechte habe ich?

Durch Ihre Beauftragung dürfen wir Ihre Daten zum Zwecke der Prüfung einer Einleitung eines Widerspruches speichern. Ihnen stehen hierbei alle Betroffenenrechte nach der DSGVO zu. Die Auflistung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wie kann ich sicher sein, dass meine Daten geheim bleiben?

Unsere Technologien werden von Experten im Bereich Datensicherheit entwickelt, geprüft und stets den neuesten Entwicklungen angepasst.

Ihre Daten werden genutzt, um eine Empfehlung zur Einleitung eines Widerspruches aussprechen zu können. Wir versichern Ihnen, dass Ihre Daten zu keinem anderen Zweck genutzt werden.

Unterstützung

Förderung durch Bundeswirtschaftsministerium

Das Projekt hkp-widerspruch.de wurde im Rahmen des EXIST-Programms durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert (Kennzeichen: 03EGSNW446). hkp-widerspruch.de nimmt Patienten und Pflegekräften bei Kassenablehnungen von ärztlichen verordneten Leistungen in einem individuell zugeschnittenen Prozess den Widerspruch und die Auseinandersetzung mit der Kasse ab, damit das Wichtigste geleistet werden kann: Die Pflege der Patienten.

Bedarf durch Studie festgestellt

Die Verwaltung von Verordnungen der häuslichen Krankenpflege und hier im Speziellen der Umgang mit Ablehnungen durch Kassen stellt sich in der Praxis als Herausforderung für Patienten und Pflegekräfte dar. In einer repräsentativen Studie der Technischen Universität Dortmund mit rund 500 Pflegediensten nennt jeder dritte Teilnehmer Verordnungs-Management als sein größtes Problem. 95% der Pflegedienste wünschen sich bei diesem Thema Unterstützung. Zum Beispiel werden oftmals Zeiträume für Pflegeleistungen durch Kassen ungerechtfertigt befristet.

Impressum

Anbieter ist:
Rechtsanwältin Mihriban-Katharina Konte
Schierker Str. 2
12051 Berlin

Verantwortlicher Rechtsanwältin und Inhaberin: Mihriban-Katharina Konte

Anwälte unterliegen der Aufsicht der Anwaltskammer. Wir dürfen auf die Sammlung der „Berufsregeln“ der Bundesrechtsanwaltskammer verweisen, dort finden Sie jeweils den neusten Stand.

Technische Realisierung und Betrieb

Familiara GmbH.

Bildquellen

  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege abgelehnt, teilgenehmigt oder befristet? Banner- Fotolia.de, 177142649, © Photographee.eu
  • Wir setzen Ihr Recht für Sie durch und legen für Sie Widerspruch ein! Banner - Fotolia.de, 172471076, © Robert Kneschke
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  • Keine Kostenübernahme, da ein Angehöriger die Leistung übernehmen soll? Banner - Shutterstock, 170580068, © Ollyy
  • Befristung der Kostenübernahme ohne ausführliche Begründung? Banner - Fotolia.de, 179293570, © Photographee.eu
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